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BGH, 24.10.1960 - II ZR 142/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang des Versicherungsschutzes einer Sachschäden-Haftpflichtversicherung für Architekten - Adressat von Haftpflichtansprüchen des Bauherrn gegen den Architekten wegen Schäden am Bauwerk - Reichweite des Schadensersatzanspruchs im Sinne von § 1 Nr. 1 Allgemeine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 269
- MDR 1961, 32
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56
Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang
Auszug aus BGH, 24.10.1960 - II ZR 142/58
Bei der Beurteilung der Frage, ob die in Rede stehenden Haftpflichtschäden vom Versicherungsschutz erfaßt werden, geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß mit der Haftpflichtversicherung auch Haftpflichtansprüche gedeckt sind, die aus Vertrag hergeleitet werden (BGHZ 23, 349, 351 [BGH 21.02.1957 - II ZR 4/56]; BGH VersR 1957, 526).Hierunter fallen auch solche Vermögensschäden des Haftpflichtgläubigers, die auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen (BGHZ 23, 352, 354 [BGH 21.02.1957 - II ZR 4/56]; BGH VersR 1957, 526 m.w.N.).
- BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BGH, 24.10.1960 - II ZR 142/58
Die billige Rücksicht auf die Gegenpartei und deren materiellrechtliche Belange, die durch eine ungerechtfertigte Fristerstreckung beeinträchtigt werden, gebietet es allerdings, daß diese dann nicht zugelassen wird, wenn der Kläger durch eigenes nachlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten die Verzögerung veranlaßt hat (BGHZ 25, 66, 77 [BGH 29.06.1957 - IV ZR 88/57]; 31, 342, 346 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]m.w.N.). - BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57
Anforderungen an den Rügeverzicht
Auszug aus BGH, 24.10.1960 - II ZR 142/58
Die billige Rücksicht auf die Gegenpartei und deren materiellrechtliche Belange, die durch eine ungerechtfertigte Fristerstreckung beeinträchtigt werden, gebietet es allerdings, daß diese dann nicht zugelassen wird, wenn der Kläger durch eigenes nachlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten die Verzögerung veranlaßt hat (BGHZ 25, 66, 77 [BGH 29.06.1957 - IV ZR 88/57]; 31, 342, 346 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]m.w.N.).
- BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
Der von dem Architekten auf Grund des mit ihm geschlossenen Vertrages geschuldete Erfolg ist jedoch nicht das Bauwerk selbst als körperliche Sache (BGHZ 31, 224, 227; 32, 206; 37, 541; BGH, NJW 1961, 269; BGH, NJW 1962, 1499).